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Montag, 2. März 2020

Schreiben von Aufstehen Leipzig an Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE


Aufstehen Leipzig sendet einen Brief an Katja Kipping, in dem wir darum bitten, "die Strafanzeige zu unterstützen und die möglicherweise bestehenden Kommunikationsprobleme innerhalb von Partei und Fraktion getrennt davon zu behandeln". Es geht um die "Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung und weitere Beteiligte wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Tötung von Qassem Soleimani, Abu Mahdi al-Muhandis sowie weiteren Personen".

Hintergrund:
Am 27.02.2020 erstatteten acht Abgeordnete des Deutschen Bundestages - Mitglieder der Fraktion DIE LINKE - beim Generalbundesanwalt eine "Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung und weitere Beteiligte wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Tötung von Qassem Soleimani, Abu Mahdi al-Muhandis sowie weiteren Personen." Einen Tag später, am 28.02.2020, distanzierte sich Frau Kipping via Twitter davon: "Diese Aktion von 8 einzelnen Abgeordneten halte ich für falsch. Sie war weder mit Fraktions- noch Parteispitze abgestimmt. Insofern ist es ausdrücklich KEINE Klage von @dieLinke [Twitter-Account der Partei DIE LINKE]."
Diese Distanzierung im Namen der Partei DIE LINKE  halten wir für falsch, erklären daher  mit diesem Schreiben unsere Position und bitten Frau Kipping nachdrücklich, die Strafanzeige zu unterstützen.



Am 1. März hat Aufstehen Leipzig einen Brief an die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping gesendet, in dem wir sie auffordern – entgegen ihrer Twitter-Meldung vom 28.2. – die Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung und weiterer Beteiligter wegen Beihilfe zur Tötung (durch Unterlassung) zu unterstützen.

Im Speziellen geht es um die Ermordung von Qassem Soleimani, Abu Mahdi al-Muhandis sowie weiteren Personen, im Allgemeinen geht es dabei um die Ächtung des illegalen und völkerrechtswidrigen Drohnenkrieges, den die USA seit einigen Jahren – auch durch die Unterstützung des Militärstützpunktes im deutschen Ramstein führt.


Brief an Frau Katja Kipping

An Frau Katja Kipping
Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzende der Partei DIE LINKE Bundestagsbüro Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Leipzig, den 01.03.2020

 am 27.02.2020 haben acht Abgeordnete des Deutschen Bundestages - Mitglieder Ihrer Fraktion - beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung und weitere Beteiligte wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Tötung von Qassem Soleimani, Abu Mahdi al-Muhandis sowie weiteren Personen erstattet. 
Über Twitter erklärten Sie am 28.2.2020: „Diese Aktionen von 8 einzelnen Abgeordneten halte ich für falsch. Sie war weder mit Fraktions- noch Parteispitze abgestimmt. Insofern ist es ausdrücklich KEINE Klage von @dieLinke [Twitter-Account der Partei DIE LINKE].“ 
Wir bitten Sie höflich darum, die Strafanzeige zu unterstützen und die möglicherweise bestehenden Kommunikationsprobleme innerhalb von Partei und Fraktion getrennt davon zu behandeln. 
Seit 2013 bekannt wurde, daß die USA einen geheimen Drohnenkrieg in mehreren Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und Afrikas unter Verletzung des humanitären Völkerrechts führen und dabei Anlagen, die auf dem Militärflughafen Ramstein / Rheinland-Pfalz gelegen sind, nutzen, haben wir mit zunehmender Besorgnis, ja mit Entsetzen und Abscheu feststellen müssen, daß die Bundesregierung keine erkennbaren Maßnahmen ergreift, um diesen menschenverachtenden, kriminellen Aktivitäten ein Ende zu setzen. 
Wir teilen die im Grundgesetz verankerte und oft erklärte Auffassung der Bundesregierung, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, daß Menschenrechte zu achten sind, daß Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit keinen Platz in Deutschland haben sollen. Wir haben aber kein Verständnis dafür, daß die Bundesregierung durch ihr Verhalten im Drohnenkrieg den Eindruck erweckt, als stünde sie über dem Gesetz. 
Wir begrüßen die Strafanzeige auch deshalb, weil die Bundesregierung das Völkerrecht zuletzt nicht zur öffentlichen Beurteilung und Beilegung eines Staatenkonfliktes herangezogen hat. Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß wies am 04.10.2019 im Kölner Stadtanzeiger anläßlich des türkischen Angriffs auf Syrien darauf hin, daß weder die Bundesregierung noch eine andere NATO-Regierung die Türkei öffentlich aufgefordert hätte, „der Weltöffentlichkeit die Vereinbarkeit ihrer in Aussicht gestellten Militäroperation mit dem Völkerrecht nachprüfbar zu begründen“. Kreß warnte: „Der Internationale Gerichtshof bezeichnet das völkerrechtliche Gewaltverbot ganz zu Recht als einen Eckstein der internationalen Rechtsordnung. Ist kollektives völkerrechtliches Schweigen die Reaktion darauf, daß das Gewaltverbot im hellsten Licht der Weltöffentlichkeit massiv in Frage gestellt wird, so droht der Eckstein ins Wanken zu geraten.“ 
Wir fordern Sie daher auf, sich innerhalb der Fraktion und Partei DIE LINKE, wie auch fraktions- und parteiübergreifend für die Unterstützung der Strafanzeige und aller folgenden Aktivitäten und für die Achtung des Rechts und insbesondere des Völkerrechts durch die Bundesregierung einzusetzen.  
Bitte halten Sie uns über Ihre nächsten Schritte diesbezüglich informiert. Vielen Dank. 
Mit freundlichen Grüßen,
Constanze Dost
Torsten Schleip
Ingo Klein
Rainer Pickenhain
Prof. Dr. Cornelius Weiss
Andrea Roscher-Muruchi
Dipl. Ing. Thomas Götze

Anlagen: